Wucherzinsen sind im deutschen Recht durch § 138 BGB geregelt und können bei überhöhten Zinssätzen von 24% bis 39% vorliegen, was zu einem nichtigen Darlehensvertrag führt. Um Wucher zu erkennen, sollten marktübliche Zinssätze verglichen sowie Anzeichen wie fehlende Transparenz oder...