Beiträge zum Thema Bgb

kuendigungsfristen-bei-privatdarlehen-was-sie-wissen-muessen

Bei der Kündigung eines Privatdarlehens sind die Fristen gemäß § 489 BGB entscheidend: Bei gebundenem Zinssatz beträgt die Frist einen Monat, bei variablem drei Monate; eine Rückzahlung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen....