Anleger in Deutschland müssen Gewinne aus P2P-Krediten als Zinseinkünfte versteuern, wobei die Steuerpflicht bei Überschreitung des Sparerpauschbetrags greift. Geringverdiener können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, um Kapitalerträge bis zu drei Jahre steuerfrei zu halten....